Zahnversiegelung

Da die Täler des Kaureliefs eine bevorzugte Zone für die Kariesentstehung sind, versucht man diese Bereiche vor Karies zu schützen. Sobald die ersten bleibenden Backenzähne vollständig durchgebrochen sind (mit ca. 6 Jahren), ist es möglich, die Fissuren (Grübchen im Kaurelief, Täler) mit einem speziellen Kunststoff abzudichten. Somit besteht für eine gewisse Zeit (die Versiegelungen nutzen sich durch die Kautätigkeit mit der Zeit ab) ein optimaler Kariesschutz. Besonders bei schon verfärbten Fissuren und im kariesaktiven Gebiss ist die Fissurenversiegelung eine sehr gute Vorbeugemassnahme. Bei den gesetzlichen Krankenkassen gehört die Versiegelung der ersten und der zweiten grossen Backenzähne (Durchbruch mit etwa 12 Jahren) zum Leistungsumfang (im Alter von 6 bis 17 Jahren). Die Versiegelung der kleinen Backenzähne, Milchzähne, und der Grübchen bei den Oberkieferfrontzähnen ist dagegen Privatleistung.

Man geht bei der Zahnversiegelung so vor, dass man zunächst den Zahn mit einer Paste reinigt. Danach ist es hin und wieder erforderlich, die Fissur mit einem Bohrer zu erweitern. Nun werden die Grübchen mit einer Säure "angeätzt". Nach dem absprühen der "Ätzlösung" wird unter trockenen Bedingungen das Versiegelungsmaterial mit einer feinen Kanüle aufgetragen, so dass alle Fissuren nahtlos verdichtet werden. Anschliessend wird der Versiegelungskunststoff mit Licht ausgehärtet. Manchmal ist noch eine Politur erforderlich.

Die Behandlung ist schmerzlos und wird bei uns  von geschulten Zahnmedizinischen Fachangestellten durchgeführt.

Da die Mundhygiene selten absolut perfekt ist, sollte die Fissurenversiegelung bei fast allen Kindern und Jugendlichen durchgeführt werden, um zumindest für einen gewissen Zeitraum die Kauflächen optimal vor Karies zu schützen.


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